Immobilienverkauf:
Die Maklerprovision ist vom Käufer, als auch vom Verkäufer in gleicher Höhe zu bezahlen. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Wir verlangen vom Verkäufer bei notarieller Beurkundigung bis 22.12.2020 keine Maklergebühr !
Vermietung:
Es gilt das gesetzlich geregelte "Bestellerprinzip", d.h. der Auftraggeber des Maklers hat die Provision zu bezahlen. Auch hier ist "Verhandlungsspielraum" gegeben (bei privater Vermietung maximal 2 Monatsmieten).